Abrechnung
Abrechnung
Abrechnung
Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen
Als Leistungserbringer sind wir gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Eigenbeteiligung von Patienten einzuziehen, um diese an diese an die Krankenkassen weiterzuleiten. (Dieser liegt bei mind. 5€ und max. 10€ pro Fahrt)
Für die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse benötigen wir unbedingt vorab folgende Unterlagen:
- eine ärztliche Verordnung über eine Krankenfahrt und die Genehmigung der Krankenkasse.
- einen gültigen Befreiungsausweis nach SGB V (falls Sie von Zuzahlungen des gesetzlichen Eigenanteils nach SGB V befreit sind).
Bei Nichtvorliegen einer solchen Befreiung sind Sie verpflichtet, den Eigenanteil der gesetzlichen Zuzahlung nach SGB V, an den Leistungserbringer zu bezahlen.
Bitte lassen Sie sich hierüber von unseren Fahrerinnen und Fahrern eine Quittung ausstellen.
Besondere Hinweise:
- liegt ein Schwerbehindertenausweis vor, welcher ein Merkzeichen: aG / Bl oder H bzw. Pflegegrad 3 G bis 5 beinhaltet, werden die Fahrkosten von Ihrer Krankenkasse übernommen, auf der Verordnung muss jedoch bei „Genehmigungsfreie Fahrten“ b) angekreuzt sein.
- für die Fahrt zu einem stationären Krankenhausaufenthalt kommt Ihre Kasse auf, dies gilt auch für die Entlassungsfahrt nach Hause.